 | | Zielgruppe: Die Zielgruppe sind Führungskräfte aus den Bereichen Rechnungswesen und Controlling, die von den Änderungen des BilMoG betroffen sind, sowie Firmenkundenberater, die kurz und prägnant über die wesentlichen Auswirkungen informiert sein wollen.
Lerndauer: 1 Std.
Zugangsdauer: 6 Monate
Inhalt: 1 Modul
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Dieses Lernprogramm vermittelt in kompakter Form die praxisrelevanten Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für Unternehmen und die Auswirkungen für die Beurteilung, insbesondere aus Sicht einer Fremdkapital gebenden Bank oder Sparkasse. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Bilanzstruktur, wesentliche Kennzahlen und die Besteuerungsgrundlage von Unternehmen. Aus Banksicht ergeben sich diverse Effekte für die Messung von Ertragskraft und Substanz des Unternehmens, was zur Anpassung der Rating- und Scoring-Prozesse führen muss.
Für die Bearbeitung dieses Lernprogramms werden betriebswirtschaftliches Basiswissen, Kenntnisse der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht sowie der Ertragsbesteuerung in Deutschland vorausgesetzt. Insbesondere die Auswirkung der neuen Regeln auf die Einzelabschlüsse mittelständischer Unternehmen wird beleuchtet. (Auswirkungen auf Konzernabschlüsse werden nicht behandelt.).
Inhalt
- Ziele des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
- Neue Bilanzierungsregeln für Einzelkaufleute und Kapitalgesellschaften
- Entkopplung von Steuer- und Handelsbilanz
- Neubewertung des Anlage- und Umlaufvermögens
- Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände
- Wegfall steuerlicher Sonderregeln
- Bewertungserhöhung bei Pensionsrückstellungen
- Latente Steuern
- Verständnisfragen
Lernziele
Nach der Bearbeitung dieses Lernprogramms
- haben Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das BilMoG gewonnen
- haben Sie die wichtigsten Auswirkungen der BilMoG-Änderungen auf Bilanzstruktur, Eigenkapital, Besteuerung und Refinanzierung eines Unternehmens kennengelernt
- und anhand von Kontrollfragen Ihr Verständnis dieser Auswirkungen überprüfen können.
Technische Voraussetzungen